Wichtige Informationen für Nageldesigner

Ganz häufig findet man im Internet irreführende bis falsche Aussagen zu bestimmten Verarbeitungen oder Inhaltsstoffen. Wir möchten euch aufklären, damit ihr gut informiert seid. Diese Informationsseite wird immer wieder erweitert. Kopieren oder verwenden unserer Texte ohne unsere schriftliche Genehmigung ist ausdrücklich untersagt. 

Thema: Gibt es "Allergiker Gele/Anti Allergie Gele"?

Grundsätzlich kann in jedem Kosmetikum (egal aus welchem Sektor) ein Inhaltsstoff enthalten sein, der eine Allergie auslöst. Warum ist das so? Genetische und Umweltfaktoren spielen zusammen und tragen zur Entwicklung von Allergien bei. Hierbei ist zu betonen, dass jeder Mensch individuell auf Inhaltsstoffe reagieren kann. Leider auch bei Inhaltsstoffen, die nicht als als allergieauslösend klassifiziert sind. Dies ist hinreichend bekannt und darf ganz einfach nicht unter den Teppich gekehrt werden. Somit kann es gar nicht "DAS Gel oder DAS Kosmetikum" geben, was keine Allergie auslösen kann, selbst wenn man auf Inhaltsstoffe mit einem bekannten Allergiepotenzial verzichtet. Genau diese vorgenannten Fakten untermauern unsere Entscheidung, mit solchen Begrifflichkeiten generell nicht zu werben, da sie unserer Ansicht nach irreführend sind und fatale Auswirkungen haben können. Wenn ihr Gele sucht, die keine Inhaltsstoffe wie HEMA, DI-HEMA, 2-HPMA (HPMA), MMA-Säure und TPO enthalten, dann seid ihr mit unserer Syrupy Dream Serie oder unseren Polyacryl Gelen wundervoll bedient. Als Haftgrund wäre da das lufttrocknende Ultra Flower Bond perfekt. Natürlich sind auch all unsere anderen Modellage-Gele sehr gut in ihrer Verträglichkeit, da wir schon seit Jahren bei fast allen Produkten auf HEMA, TPO, MMA-Säure etc. verzichten.

Aber: Ist HEMA oder gar DI-HEMA als Inhaltsstoff in Modellageprodukten wirklich so schlimm, wie es oft im Internet kursiert und versucht wird zu propagieren? NEIN, denn hier geht es um Produkte, die auf die Nagelplatte kommen und NICHT auf die Haut, somit ist es nicht mit anderen kosmetischen Hautprodukten zu vergleichen und dazu gibt es auch diverse Belege und wissenschaftliche Abhandlungen. Die Wichtigsten haben wir mal für euch zusammengetragen und auch die passenden Verordnungen und Einstufungen, die das untermauern. Und so kommen wir gleich zum nächsten Thema....

Thema: HEMA und DI-HEMA

Oftmals werden diese beiden Stoffe leider gleichgesetzt oder gar verwechselt. Dies ist jedoch falsch. Es sind zwei völlig unterschiedliche Inhaltsstoffe mit auch völlig unterschiedlichen Einstufungen. Beide dürfen ausdrücklich nach wie vor unter Einhaltung der Richtwerte bei Nagelkosmetik-Produkten für den professionellen Gebrauch problemlos eingesetzt werden. Aber bringen wir etwas Licht ins Dunkel:

HEMA = 2-Hydroxyethylmethacrylat oder Hydroxyethylmethacrylat (Cas-Nr. 868-77-9)

Di-HEMA = Di-HEMA trimethylhexyl dicarbamate (Cas.-Nr. 72869-86-4) 

Folgenden Auszug findet man, passend zum Thema, unter anderem in der Verordnung (EU) 2020/1682 der Kommission -  Punkt (4)
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 21./22. Juni 2018 ( ) zu dem Schluss‚ dass „HEMA und Di-HEMA-TMHDC bei angemessener Anwendung auf die Nagelplatte (…) als Teil eines künstlichen Nagelmodellierungssystems kein Risiko einer Sensibilisierung darstellen dürften, sofern ihre Verwendung auf die Nagelplatte beschränkt ist und der Kontakt mit der angrenzenden Haut vermieden wird“. Der SCCS kam ferner zu dem Schluss, dass „sowohl HEMA als auch Di-HEMA-TMHDC leichte bis mittelgradige Sensibilisatoren sind“.  Link zur Verordnung

Ist es deshalb doch der gleiche Inhaltststoff oder gleichzusetzen?  Nein, denn die offiziellen Einstufungen aus dem COSING hier ist ganz klar abgegrenzt, nämlich dass HEMA ganz klar dem Annex III unterliegt. DI-HEMA jedoch keinem Annex zugeordnet ist, d.h ohne Beschränkung verwendet werden darf.

Das erörtert - wie auch schon im Abschnitt zur EU Verordnung zu lesen - übrigens auch dieser  Link zur Einordnung des SCCS .

Unabhängig davon gilt, wie bereits erwähnt: Beide Inhaltsstoffe - wie auch die meisten anderen Inhaltsstoffe - sind nach wie vor bei Nagelprodukten für den professionellen Gebrauch erlaubt. Professioneller Gebrauch, damit keine missbräuchliche Verwendung oder eine unsachgemäß durchgeführte Anwendung stattfindet aufgrund von Unwissen.** Es wird vorausgesetzt, dass sich gewerbliche Nageldesigner/Kosmetiker über die korrekte Verarbeitung der verwendeten Produkte informieren bzw. schulen lassen und somit das Produkt ordnungsgemäß anwenden. Somit versehen alle professionellen Marken ihre Produkttiegel mit Hinweisen wie "only for professional use" oder  "nur für die gewerbliche Verwendung" nebst weiterer vorgeschriebener Hinweise. Und achtet mal drauf: Dieser Hinweies steht auch bei Produkten, die an private Endverbraucher verkauft werden, denn nach aktueller Gesetzeslage ist der Vertreiber noch nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Abgabe auch nur an Gewerbetreibende erfolgt. 

**Dazu noch in eigener Sache, da so häufig im Internet unfassbare Aussagen zu lesen sind: Licht- und lufthärtende Kunststoffe für die Nagelkosmetik kommen nicht auf die Haut sondern ausschließlich auf die Nagelplatte. Leider muss man diese eigentliche Selbstverständlichkeit immer wiederholen. Auch ein "ich trage mir mal etwas davon auf die Haut auf um zu schauen, ob ich allergisch reagiere" ist absolut fahrlässig, umzulässig und kann fatale Folgen haben. Uns ist bewusst, dass es bei kosmetischen Korrekturbehandlungen zum Beispiel durchaus Gang und Gebe ist. Allerdings muss jedem Designer bewusst sein, dass das immer auf eigene Gefahr und Verantwortung geschieht. Vor allem ist zu beachten, dass das zudem  ggfs. rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sollte dabei etwas passieren.

 © Blossom Nailcouture